Vor fünfzig Jahren, am 25. Mai 1965, verabschiedete der Deutsche Bundestag das Aktiengesetz – ohne Gegenstimme. Es trat am 1.1.1966 in Kraft. Die Reformdiskussion begann in den fünfziger Jahren, dann wurde der Entwurf fünf Jahre lang sehr intensiv beraten. Das AktG 65 ist mittlerweile durch 75 Gesetze an zahlreichen Stellen geändert worden, zuletzt am 24.4.2015 (Quotengesetz). Aber im Kern blieb es ein halbes Jahrhundert unverändert. Damit ist die Aussage des Abgeordneten Dr. Wilhelmi in der dritten Lesung bestätigt: „Es ist Aufgabe eines Gesetzgebers, Weichen für ein Menschenalter zu stellen. Wir hoffen, dass unsere Gesetze so lange wirksam bleiben, wenn sie modern und gut gestaltet werden. Ich glaube, im Ganzen kann man das über dieses Aktienrecht sagen.“ » weiterlesen