Rhön ist nicht Nokia …

Der Fall Rhön-Klinikum AG erregt Aufmerksamkeit wegen des öffentlichen Streits der Großaktionäre. Er hat das Zeug, in drei Bereichen das Aktienrecht fortzuentwickeln. Da ist erstens die Frage, ob die Veräußerung der Anteile an Klinikgesellschaften, die einen großen Teil der Unternehmensaktivitäten ausmachen, der Hauptversammlung vorzulegen ist. Anderswo stimmen die Aktionäre bei der Veräußerung wertvoller Unternehmensteile mit: „Aktionäre segnen Verkauf der Handysparte ab“ (Handelsblatt v. 19.11.2013 über Nokia, Finnland). Hierzulande hat der BGH (Beschl. 20. 11. 2006 – II ZR 226/05) im Jahr 2006 knapp befunden, die Beteiligungsveräußerung einer AG bedürfe auch dann keiner Hauptversammlungszustimmung nach „Holzmüller”-Grundsätzen, wenn quantitative Schwellenwerte der „Gelatine”-Entscheidungen (mindestens 75% des Unternehmens der AG) überschritten werden. Diese Auffassung könnte einer Überprüfung zugeführt werden. Damit ist jetzt das Landgericht Schweinfurt befasst, nachdem die Großaktionärin Braun AG (14%-Anteil) am vergangenen Donnerstag eine Klage gegen die Transaktion eingereicht hat. » weiterlesen

Aktionärsforum im Bundesanzeiger: ein Flop

Vor knapp 8 Jahren wurde das offizielle Aktionärsforum im Bundesanzeiger eingerichtet. Es hat sich als Friedhof herausgestellt. So gut wie keine Beiträge sind dort zu verzeichnen (nur drei in den letzten beiden Jahren). Was war die Intention für das Forum und warum funktioniert es nicht? Das Gesetz (§ 127a AktG) bestimmt: Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können dort andere Aktionäre auffordern, einen Antrag oder ein Verlangen zu stellen oder in einer Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben. Der Gesetzgeber wollte ausweislich der amtlichen Begründung ein sinnvolles Korrelat zum zunehmend breiten Streubesitz und einer fortschreitenden Internationalisierung der Aktionärsstruktur bieten. Ziel der Vorschrift sei es, die Kommunikation unter den Aktionären zu erleichtern und ihnen die Stimmrechtsausübung zu erleichtern. Das Forum könne zudem zur Behebung eines grundlegenden Corporate Governance-Defizits beitragen: der mangelnden Eigentümerkontrolle. Dies gelte insbesondere da, wo das Gesetz Schwellenwerte für die Ausübung von Aktionärsrechten vorsieht. » weiterlesen