Gesellschaftsrecht 2018

Im modernen Interregnum einer nur geschäftsführenden Bundesregierung ist es naturgemäß schwierig, zu prognostizieren, was kommt, wenn dereinst vom Verwalten  zum Gestalten umgestellt wird. Die Parteiprogramme sind zum Gesellschaftsrecht sehr enthaltsam, weshalb insoweit keine Sondierung, mit wem auch immer, nötig wäre. Am ehesten kann man sagen, was keinesfalls auf der Agenda stehen wird. Das ist zuvörderst die Mitbestimmung, das Tabu-Thema Nr. 1. Nachdem der EuGH im Juli 2017 das deutsche System als europarechtskonform ansah, wird auch von dieser Seite kein Druck mehr kommen. Ferner ist im Mai 2017 durch ein anderes höchstrichterliches Urteil der Anlass entfallen, das Vereinsrecht für bürgerschaftliches Wirtschaften zu öffnen. Der BGH hat entschieden, die Gemeinnützigkeit sei das Kriterium, welches dem Idealverein eine wirtschaftliche Betätigung erlaube. Um den Negativkatalog abzurunden, sei auf das Personengesellschaftsrecht hingewiesen. Der Deutsche Juristentag hat im vorigen Jahr inkonsistente Empfehlungen gegeben, die den Gesetzgeber nicht gerade zum Tätigwerden ermuntern. Allenfalls der Weg, die rechtsfähige BGB-Außengesellschaft in immer mehr Feldern einer Publizität zu unterwerfen (Grundbuch, GmbH-Gesellschafterliste), dürfte weiter beschritten werden. Was also ist – neben allfälligen rechtspolitischen Überraschungen – zu erwarten? » weiterlesen

Wie geht es eigentlich der Aktionärsrechterichtlinie?

Die schnelle Antwort lautet: sehr gut, sie ist seit 2007 in Kraft und 2009 mit dem ARUG umgesetzt worden. Doch die Frage zielt heute auf die Erweiterung dieser Richtlinie „im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre“ – so der Titel des Vorschlags der EU-Kommission vom April 2014. Das ist schon über zwei Jahre her. Das Europäische Parlament hat in der 1. Lesung im Juli 2015 erhebliche Änderungsvorstellungen geäußert; vor allem hat das EP einen neuen Artikel eingebaut über Offenlegungspflichten der Unternehmen zum Ergebnis vor Steuern aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (sog. Country-by-Country Reporting, CBCR). Das hat mit den Aktionärsrechten nichts zu tun, insofern ist diese Richtlinie ersichtlich die falsche Adresse. Aber politisch ist ein starker Wille vorhanden, diese länderspezifische Steuerberichterstattung umzusetzen.

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Aktienrechtsnovelle und Aktionärsrechterichtlinie im Sommerloch

Die Aktienrechtsnovelle (2011/12/13/14/15) ist im Sommerloch verschwunden. Ebenso die Neufassung der Aktionärsrechte-Richtlinie. Der Reihe nach: Eine Beratung der Novelle im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat vor der Sommerpause nicht mehr stattgefunden. Wie man hört, ist das Thema „Delisting“ wieder akut. Man überlegt ernsthaft, die Novelle doch noch mit einer Regelung zum Börsenrückzug zu ergänzen. Hierzu gibt es Fach- und Hintergrundgespräche, auch eine rechtstatsächliche Erhebung der Fakten (veranlasst vom Finanzministerium) ist im Gange. Wenn im Herbst die Blätter fallen, könnte es Ergebnisse geben – oder auch nicht. Jedenfalls sollte man das Gesetzesvorhaben nicht mehr mit der Bekämpfung von „Geldwäsche und Terrorfinanzierung“ begründen (mit Blick auf die Inhaberaktie). Läge insoweit wirklich ein virulenter Missstand vor, dürften nicht 5 Jahre seit dem ersten Entwurf (November 2010) ins Land gehen. » weiterlesen

Änderung der Aktionärsrechterichtlinie – Kritische Bestandsaufnahme des Entwurfs der EU-Kommission

RA Dr. Tim Johannsen-Roth, Partner, Linklaters, Düsseldorf

RA Dr. Tim Johannsen-Roth, Partner, Linklaters, Düsseldorf

Anfang April hat die EU-Kommission ihren mit großem Interesse erwarteten Entwurf einer Richtlinie (2014/0121 [COD]) zur Änderung der aus dem Jahre 2007 stammenden Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) vorgelegt. Die in der Änderungsrichtlinie enthaltenen Regelungen sollen v. a. zu einer stärkeren Überwachung der Vergütungspolitik börsennotierter Unternehmen sowie zu einer erhöhten Transparenz und Kontrolle bei Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durch die Aktionäre führen. Die Änderungsrichtlinie soll zudem die „wahren“ Aktionäre leichter identifizierbar machen und die Transparenz mit Blick auf das Tätigkeitsfeld institutioneller Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater erhöhen.

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Das europäische Gesellschaftsrecht und die Ketchupflasche

Erst kommt lange nichts, dann alles auf einmal. So wie man es mit der Ketchupflasche kennt, könnte es mit dem EU-Gesellschaftsrecht kommen. Im Spätherbst 2012 wurde der „Aktionsplan zur „Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance“ vorgelegt. Die Kommission hat im vergangenen Jahr nur zwei Konsultationen durchgeführt. Die eine betraf Einpersonen-Kapitalgesellschaften, die andere die grenzüberschreitende Sitzverlegung. Seit Juni 2013 sind auf der Internetseite der EU-Kommission (Abteilung Binnenmarkt) keine neuen Nachrichten für das Gesellschaftsrecht mehr vorhanden. Einen Legislativakt gab es letztmals im Jahr 2010. Dass die EU nicht hyperaktiv das Gesellschaftsrecht ummodelt ist begrüßenswert. Aber was braut sich da zusammen? » weiterlesen