Sozialplanabfindungen dürfen für ältere Arbeitnehmer höher ausfallen

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden in den unterschiedlichsten Bereichen des Arbeitsrechts Anwendung. Vor allem auch kollektivrechtliche Regelungen, wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, aber auch Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialpläne müssen den entsprechenden Maßstäben gerecht werden. So finden sich in der betrieblichen Praxis regelmäßig Sozialpläne, bei denen die Höhe der Sozialplanabfindungen proportional zum Alter und/oder zu der Betriebszugehörigkeit steigen, in Rentennähe indes wieder abnehmen. » weiterlesen