Mit Urteil vom 10.02.2015 (9 AZR 455/13) entschied das BAG – zur allgemeinen Verwunderung – dass ein Arbeitnehmer auch dann seine Urlaubsansprüche behält, wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung kombiniert mit einer hilfsweise ordentlichen Kündigung unter Anrechnung auf den Urlaub ausspricht, und sich am Ende herausstellt, dass die fristlose Kündigung unwirksam war. » weiterlesen