BGH zur HV-Teilnahme nach Ablauf der Anmeldefrist

Der BGH hat am 9. Oktober 2018 (II ZR 78/17) ein wichtiges Urteil für die Hauptversammlungspraxis gefällt, dessen Gründe soeben veröffentlicht wurden. Es befasst sich (1) mit der Zulassung von Aktionären nach Ablauf der Anmeldefrist, (2) mit der Abweichung des Wahlvorschlags von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (denen nach § 161 AktG zugestimmt wurde) und (3) mit den Kompetenzen des Versammlungsleiters. Das Urteil ist für die amtliche Sammlung bestimmt, was dessen Bedeutung zeigt. Hier soll nur das erstgenannte Problem erörtert werden.

Der Vorstand der börsennotierten Berliner Mologen AG lud im Jahr 2014 zur o. Hauptversammlung (HV) ein. In der Einberufung heißt es: „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, … zugehen.“ Mehrere Aktionäre meldeten sich erst danach zur Hauptversammlung an oder legten erst danach den Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor. Mindestens einer dieser Aktionäre (mit größerem Aktienanteil) wurde von der Gesellschaft zur HV zugelassen. » weiterlesen