In der arbeitsrechtlichen Praxis häufen sich Fälle, in denen Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Auskunft über ihre beim Arbeitgeber gespeicherten personenbezogenen Daten dazu verwenden, um ihre Position gerade beim Aushandeln von Abfindungen zu verbessern. Problematisch kann es werden, wenn der Auskunftsanspruch sehr in die Tiefe geht und zudem die Herausgabe von Datenkopien verlangt wird. In solch einem Fall entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG): Ein Arbeitnehmer, der umfassend Herausgabe von Datenkopien verlangt, muss genau bezeichnen, um welche Unterlagen es ihm geht (2 AZR 342/20).
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Sind Uber-Fahrer und Crowdworker Arbeitnehmer? Gig Economy wirft arbeitsrechtliche Prinzipien über den Haufen
Die sogenannte „Gig Economy“ ist auf dem Vormarsch: Ob es um Taxidienste, Essenslieferanten, Putztätigkeiten oder das Einsammeln von Elektrorollern geht – onlinebasierte Auftragsarbeiten sind gefragter denn je. Die neue Plattformökonomie fördert in Zeiten der „Sharing Economy“ und der Digitalisierung nicht nur innovative Unternehmensmodelle, sondern ermöglicht auch flexible Formen des (Neben-)Erwerbs. Aufwind hat sie insbesondere durch die Covid-19-Pandemie erhalten. Dabei hebt die rasante Entwicklung der onlinegesteuerten Dienstleistungen die Regeln des Arbeitsrechts aus den Angeln. Die Kernfrage lautet: Wann sind die Heerscharen digital vernetzter und beauftragter Arbeitskräfte klassische Angestellte? Wann genießen sie den Schutz tradierter Arbeitnehmerrechte? » weiterlesen
DSGVO-Auskunftsanspruch – Neue Herausforderungen für Arbeitgeber
Nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg dürfen Arbeitgeber nicht darauf vertrauen, Dokumente einer internen Ermittlung geheim halten zu können. Wie das Gericht am 20.12.2018 (Az. 17 Sa 11/18) entschied, kann ein Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO einen Anspruch auf Auskunft darüber haben, welche Daten in einer internen Ermittlung über ihn erhoben wurden.
„No poaching“: Abwerbeverbote im deutschen und europäischen Kartellrecht
Mit Wilderei in einem fremden Jagdgebiet (engl. poaching) haben aktuelle Verfahren gegen High-Tech-Unternehmen und Filmstudios vor US-Gerichten nur im übertragenen Sinne zu tun: Google, Apple & Co. sollen gegenseitige Abwerbeverbote – auch bekannt als „No poaching“ – für ihre Fachkräfte vereinbart haben. Neben dem Verbot von aktiven Abwerbeversuchen (d.h. ohne vorherige Bewerbung des Arbeitnehmers, sogenannte cold calls) sollen sich die Unternehmen gegenseitig über Angebote informiert haben, um Bieterkämpfe zu verhindern.
Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers
Vor wenigen Tagen hat das BAG mit Urteil vom 20. 9. 2011 (9 AZR 416/10, DB0458823) seine bisherige Rechtsprechung, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt und sich demzufolge nicht in einen Abgeltungsanspruch wandelt, der vererbt werden kann, bestätigt. Bereits im Vorfeld war das Urteil vor dem Hintergrund der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH im Jahr 2009 (vom 20. 1. 2009, Rs. C-350/06, Rs. C-520/06, DB 2009 S. 234) mit Spannung erwartet worden. » weiterlesen