Arbeitnehmer mit Behinderung hat (auch) in der Probezeit Anspruch auf Verwendung an einem anderen, behinderungsgerechten Arbeitsplatz

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Es wird derzeit an vielen Stellen vertreten, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe mit Urteil vom 10.2.2022 (C-485/20) entschieden, dass der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag gelte. Das verdient einen präziseren Blick auf Sachverhalt und Entscheidung, denn zunächst einmal hat der EuGH nichts zum allgemeinen Kündigungsschutz gesagt; dazu würde es auch an einer Kompetenz fehlen. Er hat auch nichts zu einem Sonderkündigungsschutz gesagt – namentlich nicht zum SGB IX. Der EuGH hat „lediglich“ festgestellt, dass Arbeitgeber auch bei Kündigungen in der Probezeit nicht wegen einer Behinderung kündigen dürfen, ohne zuvor behinderungsgerechte Beschäftigungsoptionen zu prüfen. » weiterlesen