Bundestag behandelt Neuregelung der Arbeitnehmerentsendung ins das Vereinigte Königreich

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Nachdem der Übergangszeitraum des Austrittsabkommens zum 31. Dezember 2021 abgelaufen und das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geschlossen ist, treten nun nach und nach die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (BREXIT) zutage. In vielen Bereichen ergibt sich nun Regelungsbedarf für den nationalen Gesetzgeber zu Problemkreisen und Fragestellungen, die nicht vom Freihandelsabkommen abgedeckt werden. Dies betrifft u.a. die nun notwendige Neuregelung der Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich. Der Beitrag befasst sich mit dem entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben und stellt die Vorschläge im Überblick kurz vor. » weiterlesen

Bundestag verabschiedet die Umsetzung der (revidierten) Arbeitnehmerentsenderichtlinie

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie regelt u.a. Mindestbedingungen für Arbeitnehmer, die zur Ausführung eines Auftrages für eine begrenzte Zeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Dies greift indes bislang nicht flächendeckend, sondern betrifft nur bestimmte Branchen, schwerpunktmäßig insbesondere Bauunternehmer sowie die verarbeitende Industrie. Die dies umsetzende gesetzliche Regelung in Deutschland findet sich im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Infolge der Umsetzung der revidierten Arbeitnehmerentsenderichtlinie wird der Anwendungsbereich der Regelungen nunmehr nicht unerheblich ausgeweitet sowie die inhaltlichen Regelungen verschärft, was vielfach als „Bürokratiemonster“ kritisiert wird. Der folgende Beitrag soll einen Überblick dazu geben, was das Gesetz im Einzelnen beinhaltet und was dies für die letztlich betroffenen Unternehmen für Auswirkungen haben wird. » weiterlesen