In Deutschland regelt das Arbeitnehmererfindergesetz die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinsichtlich patent- und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie technischen Verbesserungsvorschlägen – wobei die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in einen gerechten Ausgleich gebracht werden sollen. Entscheidend für die weiteren Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers (hier insbesondere auch für die Frage der Vergütungsverpflichtung) ist dann die Einordnung entweder als Diensterfindung oder als freie Erfindung. » weiterlesen