Brexit – Kann der englische Arbeitsmarkt eine Rekrutierungsquelle für deutsche Unternehmer sein?

RA Dr. Hans-Hermann Aldenhoff, Partner bei Simmons & Simmons, Düsseldorf/Frankfurt/München

Nichts ist so unsicher wie der Brexit – kommt er überhaupt, wann und in welcher Ausprägung. Sicher ist indes, dass viele Briten mit Sorge der weiteren Entwicklung auf dem heimischen Arbeitsmarkt entgegensehen, während in Deutschland zunehmender Fachkräftemangel herrscht. Damit stellt sich die Frage, wie im Falle eines zunehmend wahrscheinlichen harten Brexit mit Bewerbern aus UK umzugehen wäre.

Ein harter Brexit hätte zur Folge, dass das Unionsrecht keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich fände und für britische Staatsangehörige die EU-Freiheiten der Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit der Vergangenheit angehören würden. » weiterlesen

Brexit vs. (Arbeitnehmer-)Freizügigkeit

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Es ist nun über zweieinhalbhalb Jahre her, dass das Vereinigte Königreich sich in einem am 23. Juni 2016 abgehaltenen Referendum mit denkbar knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hat, aus der EU auszutreten. Nach dem am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Europäischen Rat erklärten Austritt, der allerdings erst nach Ablauf von zwei Jahren wirksam wird, sind mit einiger Verzögerung Verhandlungen über die Konditionen des Austritts aufgenommen worden. Am 14. November 2018 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf die revidierte Fassung des Austrittsabkommen verständigen können, die eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020, die allerdings einmalig für einen indes nicht näher bestimmten Zeitraum einvernehmlich verlängert werden kann, beinhaltet. Was bedeuten dieses Austrittsabkommen, aber auch weitere Optionen für den BREXIT für die Arbeitnehmerfreizügigkeit? » weiterlesen

Generalanwalt: Deutsche Unternehmensmitbestimmung vereinbar mit Unionsrecht

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

In seinen mit Spannung erwarteten Schlussanträgen in der Sache Erzberger vom 4. Mai 2017 (Rs. C-566/15) hält der Generalanwalt die deutsche Unternehmensmitbestimmung für vereinbar mit Unionsrecht (vgl. zum Vorlageverfahren den Blogbeitrag des Autors). Auch wenn der EuGH oft den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, ist er nicht an sie gebunden und kann abweichend entscheiden. Dennoch spricht einiges dafür, dass der EuGH dem in seinem Urteil folgen wird, das für Juli 2017 erwartet wird. » weiterlesen