Der Bundestag hat am 16.02.2017 Änderungen des Insolvenzanfechtungsrechts verabschiedet (BT-Drucksache 18/7054). Die Änderungen sollen Rechtsunsicherheiten beseitigen, die vom bestehenden Insolvenzanfechtungsrecht ausgehen. Im Fokus steht mit § 133 InsO die sogenannte Vorsatzanfechtung. Daneben wurden der Zinsanspruch im Anfechtungsrecht zurückgeschnitten und das Bargeschäft konkretisiert.
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Der Mindestlohn kommt – und mit ihm weitere Belastungen der Arbeitgeber
Heute hat der Bundesrat seine Zustimmung zu dem vom Bundestag bereits verabschiedeten sogenannten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie erklärt. Wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist das Mindestlohngesetz („MiLoG“). In Abkehr von der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie wird damit in der Bundesrepublik Deutschland erstmals durch den Staat allgemein und flächendeckend in das Lohngefüge eingegriffen. Ob sich die damit verbundenen Grundrechtseingriffe verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen, lässt sich kontrovers diskutieren. » weiterlesen