Kostümiert im Büro erscheinen, dann dem Alkohol zu sprechen, schließlich dem Chef ein Bützchen geben, um eine Sachbeschädigung zu verbergen, zwischendurch noch Witze über Kollegen machen und dann aufgrund des Katers am nächsten Tag zu Hause bleiben. Wo geht denn so etwas? In der fünften Jahreszeit? » weiterlesen
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Wenn das Büro zum Warenlager wird
Ehegatte des Arbeitnehmers als Empfangsbote
Immer wieder zeigt die betriebliche Praxis, dass Arbeitgeber vor die Herausforderung gestellt werden, einem nicht anwesenden Arbeitnehmer „auf den letzten Drücker“ eine Kündigung wirksam zustellen zu müssen, um diese fristwahrend zum nächst möglichen Zeitpunkt auszusprechen. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Art und Weise der Zustellung sich anbietet, um nachweisbar den rechtzeitigen Zugang eines Kündigungsschreibens zu bewerkstelligen. Unter Umständen kommt es auch dazu, dass die Zustellung nicht an den betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern an eine dritte Person erfolgt. Handelt es sich hierbei um den Ehegatten des Arbeitnehmers so gilt dieser in der Regel als Empfangsbote, so dass sich der – zu kündigende – Arbeitnehmer bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten so behandeln lassen muss, als ob die Kündigung an ihn selbst zugestellt worden wäre. » weiterlesen