BAG: Anspruch auf Betriebsrentenanpassung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung?

RA Thomas Bader / RA/FAArbR Christian Betz-Rehm, beide maat Rechtsanwälte, München

RA Thomas Bader / RA/FAArbR Christian Betz-Rehm, beide maat Rechtsanwälte, München

Das BAG hatte in einer Entscheidung vom 15.09.2015 – 3 AZR 839/13 erneut über die Betriebsrentenanpassung bei einer Rentnergesellschaft zu befinden. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt und präzisiert das BAG seine Rechtsprechung zur Anpassungsprüfung bei Rentnergesellschaften. Völliges Neuland betritt das Gericht, soweit es im Sinne einer Missbrauchskontrolle einen Anspruch auf Betriebsrentenanpassung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) in Erwägung zieht. » weiterlesen

Hinterbliebene erben Urlaubsanspruch: Arbeitsgerichte folgen dem EuGH

RA/FAArbR Dr. Roland Gastell, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

RA/FAArbR Dr. Roland Gastell, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 01.12.2015 entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben umwandelt (56 Ca 10968/15). Überraschend? Nein.

Wir sind zwar in Deutschland immer von dem Gedanken ausgegangen, dass es der Zweck des Urlaubs sei, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers wiederherzustellen und langfristig zu erhalten – was bei Erben schlicht nicht möglich ist. Davon müssen wir uns nun aber verabschieden. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der damit eingeleiteten und jetzt beginnenden Änderung der deutschen Rechtsprechung wird der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses endgültig zum bloßen Vermögensanspruch. » weiterlesen

Druck auf betriebliche Altersversorgung wächst

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Die betriebliche Altersversorgung erfreut sich nicht nur bei Mitarbeitern einer großen Wertschätzung. Auch aus Unternehmenssicht entfaltet dieser Vergütungsbestandteil große Vorteile. Schließlich bindet die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung Mitarbeiter effektiv an das Unternehmen, da Anwartschaften erst nach fünf Jahren unverfallbar werden und mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit an Wert gewinnen.

Diese positive Sichtweise droht jedoch einem kritischeren Blick zu weichen. Zum einen leiden Unternehmen, die sich für eine Direktzusage entschieden haben, unter steigenden finanziellen Belastungen im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Zum anderen werden die absehbaren Änderungen im Betriebsrentengesetz dazu führen, dass die betriebliche Altersversorgung als Mittel zur Mitarbeiterbindung weniger attraktiv sein wird. » weiterlesen

Kein Schadensersatzanspruch für von rechtswidrigem Streik Geschädigte?!

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Deutschland erlebt derzeit eine Renaissance der Streikkultur und des Streikrechts. Unsere Wirtschaftsabläufe leben von einer engen Verzahnung unterschiedlicher Unternehmen, Dienstleister und Zulieferer. Diese enge Verzahnung bringt eine große Anfälligkeit für Störungen der Abläufe denknotwendig mit sich. Wenn der Zulieferer nicht liefert, stehen beim Hersteller die Bänder still. Diesen einfachen Grundsatz hat schon in der Vergangenheit bspw. die IG Metall geschickt ausgenutzt und – zur Schonung der Streikkasse – Schlüsselzulieferer mit kleinen Belegschaften bestreikt, um damit die Automobilindustrie insgesamt zu treffen. » weiterlesen

Warum so viel Angst vor der Betriebsrentenreform?

RA Dipl.-Betr.wirt Dr. Marco S. Arteaga, Partner bei DLA Piper UK LLP, Frankfurt/M.

RA Dipl.-Betr.wirt Dr. Marco S. Arteaga, Partner bei DLA Piper UK LLP, Frankfurt/M.

Man will es nicht glauben: Da legen CDU und SPD im Koalitionsvertrag fest, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) deutlich gestärkt werden soll. Und die Ministerin legt Anfang 2015 einen Vorschlag vor, der rund 40% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – immerhin rund 11 Mio. Arbeitnehmer – zügig in den Genuß einer Betriebsrente bringen will. Doch die Fachwelt lehnt unisono ab. Und man wundert sich. Müßten sich die Protagonisten der bAV nicht freuen, wenn es bald so viel für sie zu tun gibt? » weiterlesen

Bundesarbeitsgericht kippt übliche Spätehenklausel – Regelung zum Ehezeitpunkt ist diskriminierend

RA Dr. Nicolas Rößler, LL.M., Partner bei Mayer Brown LLP, Frankfurt

RA Dr. Nicolas Rößler, LL.M., Partner bei Mayer Brown LLP, Frankfurt/M.

Viele Regelungen zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland enthalten so genannte Spätehenklauseln. Danach soll eine Witwen-/Witwerrente nur dann geleistet werden, wenn die Ehe zwischen dem versorgungsberechtigten Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin und der Witwe/dem Witwer geschlossen wurde, bevor der/die Mitarbeiter/in ein bestimmtes Lebensalter erreicht. Der Sinn einer solchen Regelung liegt darin, die mit der Hinterbliebenenversorgung verbundenen zusätzlichen Risiken für den Arbeitgeber zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 4. August 2015 (Az. 3 AZR 137/13) eine solche Klausel für unwirksam erklärt, weil sie mit dem Verbot der Benachteiligung wegen des Alters unvereinbar sei. » weiterlesen

Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Das Betriebsratsamt ist nach der gesetzlichen Grundkonzeption ein Ehrenamt. Der Betriebsrat unterliegt bei der Ausübung seiner Tätigkeit keinerlei Unterweisungen des Arbeitgebers. Jedes einzelne Betriebsratsmitglied hat – im Rahmen der subjektiven Erforderlichkeit – die Möglichkeit, sich jederzeit während der Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben zu widmen. Damit dem engagierten Betriebsratsmitglied dadurch kein (fiskalischer) Nachteil entsteht, sieht das Betriebsverfassungsgesetz für solche Zeiten die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung vor.

All dies ist jedenfalls dem Grunde nach unbestritten und in der Praxis in der Regel auch kein Problem. Schwierigkeiten treten allerdings im Hinblick auf zwei Fragestellungen auf – nämlich einerseits die Frage, ob der Arbeitgeber „Betriebsratsüberstunden“ vergüten muss und andererseits, ob der Betriebsrat bei seiner Betriebsratstätigkeit an die Grenzen des Arbeitszeitgesetztes gebunden ist.  » weiterlesen

EuGH: Verschärfung der Anzeigeverpflichtung bei Massenentlassungen – Fremdgeschäftsführer und Praktikanten zählen mit!

RA Philip Groth, Glattfeld Groth Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Wiesbaden

RA Philip Groth, Glattfeld Groth Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Wiesbaden

Arbeitgeber sind im Rahmen von Entlassungen von Arbeitnehmern ab Erreichen bestimmter Schwellenwerte, die sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb richten, verpflichtet, eine Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen (§ 17 Abs. 1 KSchG, sog. Massenentlassungsanzeige). Bei der Berechnung der Schwellenwert gelten dabei nach dem Gesetzeswortlaut Organmitglieder grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer (§ 17 Abs. 5 Nr. 1 KSchG). Der EuGH hat nunmehr jedoch mit Urteil vom 9. Juli 2015 (C-229/14) klargestellt, dass bei der Berechnung der Schwellenwerte im Hinblick auf die Massenentlassungsrichtlinie (RL 98/59/EG) zwingend der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zu berücksichtigen ist. » weiterlesen

Richter ohne Unrechtsbewusstsein? – Wie eine Kündigung für ein Gericht zum Desaster wird

Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg und Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.

Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg und Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.

Dass es schwierig ist, verhaltensbedingte Kündigungen erfolgreich vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen, weiß jeder Jurist. Sie sollten daher besonders gut vorbereitet werden. Auch dass kündigende Arbeitgeber schnell ins Visier der Medien geraten können, sollte seit dem Fall „Emmely“ (BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09, DB 2010 S. 2395) jedem bewusst sein. Was passiert, wenn man all das ignoriert, zeigt ein jüngst vom BAG entschiedener Fall (BAG, Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 85/15). » weiterlesen

Die AÜG-Reform kommt!

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

Ruhig war es geworden um die vor fast zwei Jahren im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ angekündigte AÜG-Reform, wohl auch weil Mindestlohn und die missglückte Reform des Arbeitsstättenverordnung Vorrang hatten. Die Ruhe vor dem Sturm? Laut Handelsblatt will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Herbst – Ende September oder Anfang Oktober – einen Gesetzentwurf präsentieren; ein Kabinettsbeschluss soll bis Ende des Jahres vorliegen. Dem Handelsblatt zufolge will sich die Ministerin bei dem Gesetzentwurf eng an die Koalitionsvereinbarungen halten und nicht darüber hinausgehen. Was kommt auf Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen zu? » weiterlesen