Das vollständige Flugverbot für Verkehrspiloten über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ist eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gab in seinem Urteil vom 13. 9. 2011 (Az. Rs. C-447/09, DB0458798) der Klage von drei Piloten gegen eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag für das Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa AG statt. Der Tarifvertrag ging hier weiter als die gesetzliche deutsche und internationale Regelung (LuftVZO i. V. mit IAR-FCL), die im Alter von 60 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nur eine Einschränkung vorsah. » weiterlesen