Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 01.12.2015 entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben umwandelt (56 Ca 10968/15). Überraschend? Nein.
Wir sind zwar in Deutschland immer von dem Gedanken ausgegangen, dass es der Zweck des Urlaubs sei, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers wiederherzustellen und langfristig zu erhalten – was bei Erben schlicht nicht möglich ist. Davon müssen wir uns nun aber verabschieden. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der damit eingeleiteten und jetzt beginnenden Änderung der deutschen Rechtsprechung wird der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses endgültig zum bloßen Vermögensanspruch. » weiterlesen