Unternehmenstransaktionen finden unter einem ständigen Fluss von Daten statt. Dies ist für die wirtschaftliche und rechtliche Bewertung des Unternehmens sowie den anschließenden Erwerb eines Unternehmens unumgänglich. Geringer sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Datenaustausch deshalb nicht, deren Einhaltung ist aber auch nicht unmöglich. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat dazu einen Beschluss herausgegeben.