Starre Geschlechterquote im Aufsichtsrat nur mit Qualifikations- und Härteklauseln verfassungsgemäß

Die Stiftung Familienunternehmen hat soeben ein verfassungsrechtliches Gutachten veröffentlicht über „Die Geschlechterquote für die Privatwirtschaft – zum Referentenentwurf des Bundesjustiz- und Bundesfamilienministeriums“. Der Verfasser ist Prof. Dr. Kay Windthorst von der Universität Bayreuth. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante starre 30%-Quote unangemessen sein und gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen kann. Das möge durch eine Härteklausel vermieden werden. Sie habe sich insbesondere zu beziehen auf „Familienunternehmen, bei denen die Geschlechterquote zur Konsequenz haben kann, dass das Letztentscheidungsrecht der Familiengesellschafter im Aufsichtsrat entfällt oder erheblich beeinträchtigt wird. Eine Unangemessenheit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Quote dazu führt, dass ein Unternehmen wegen des Verlustes der Einwirkungsrechte der Familiengesellschafter seinen Status als Familienunternehmen einbüßt.“

Zur Wahrung des Verfassungsgebots der Angemessenheit sei sicherzustellen, dass ausreichend qualifizierte Personen aufgrund der Quote in den Aufsichtsrat einrücken. Auf Branchen, in denen überwiegend Personen eines Geschlechts tätig sind, müsse überdies Rücksicht genommen werden. » weiterlesen