Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur „kleinen Aktienrechtsnovelle 2011“ sieht eine Ergänzung des § 394 AktG vor, die für kommunal getragene Kapitalgesellschaften Satzungsgestaltungen zulassen würde, die die Verschwiegenheitspflichten der Aufsichtsratsmitglieder aufheben und öffentliche Aufsichtsratssitzungen erlauben. Dies wäre eine grundsätzliche Rechtsänderung, eine grundsätzliche Rechtsänderung über deren Sinn und Unsinn wohl durchaus unterschiedliche Auffassungen bestehen dürften. » weiterlesen