Erweiterte Verkäuferhaftung bei Verbrauchsgütern

RA Jörg Schielein, LL.M., Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Der EuGH hat mit einer Entscheidung zum Haftungsumfang bei mangelhaften Verbrauchsgütern Stellung zu einer im deutschen Recht seit langem umstrittenen Rechtsfrage bezogen. Dabei ging es darum, ob den Verkäufer bei der Nachlieferung einer mangelfreien Sache i. S. des § 439 Abs. 1 Var. 2 BGB auch die Kosten für den damit verbundenen Ein- und Ausbau der mangelhaften bzw. anschließend der mangelfreien Sache zu ersetzen hat. Bislang hatte der BGH die Auffassung vertreten, dass dies im deutschen Recht nicht Teil des Anspruchs auf Nacherfüllung wäre (Parkettstäbe-Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 15. 7. 2008 – VIII ZR 211/07, DB 2008 S. 8 [LS]). Nachdem der BGH nunmehr Zweifel an der Europarechtskonformität dieser Rechtsauffassung hatte, hat er mit Beschluss vom 14. 1. 2009 (VIII ZR 70/08, DB 2009 S. 8) dem EuGH entsprechende Auslegungsfragen zur Klärung vorgelegt. » weiterlesen