Das BAG hat entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied nach der Neuwahl des Betriebsrats nicht wegen einer in der abgelaufenen Amtszeit begangenen groben Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten nach § 23 Abs. 1 BetrVG aus dem neu gewählten Betriebsrat ausgeschlossen werden kann.
Mit dieser Entscheidung vom 27.07.2016 (7 ABR 14/15) nimmt das BAG dem Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG faktisch die Daseinsberechtigung. » weiterlesen