Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen. So steht es im Gesetz und so ist es auch tatsächlich häufig. Was aber passiert bei Störfällen, d.h. wie kann der Arbeitgeber auf untragbares Verhalten eines Betriebsratsmitglieds reagieren? Das Arbeitsgericht Potsdam hatte jüngst in zwei Entscheidungen vom 28.07.2016 (1 BV 23/16, rkr., n.v.) und vom 10.08.2016 (8 BV 22/16, rkr., n.v.) Gelegenheit, hierzu auszuführen. » weiterlesen