Mit Wirkung zum 31. Januar 2020 ist der Austritt des Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union endgültig wirksam geworden. Gleichwohl sieht das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich die weitgehende Fortgeltung der Regelungen der EU bis zum 31. Dezember 2020 vor. Derzeit können britische Staatsangehörige daher weiterhin – wie andere Unionsbürger auch – jederzeit für Aufenthalte von bis 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nach Deutschland einreisen und hier auch für länger verweilen, wenn sie entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um einen solche ernsthaft bewerben, vgl. dazu bereits https://efarbeitsrecht.net/brexit-was-gilt-im-arbeitsrecht/. » weiterlesen
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Brexit – Staatsangehörigkeitsrechtliche Auswirkungen bei Einbürgerung
Der (möglicherweise unmittelbar) bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft vielfältige Fragen in allen Rechtsgebieten auf. Während den arbeitsrechtlichen und arbeitsmigrationsrechtlichen Auswirkungen eine breite Aufmerksamkeit zuteil gekommen ist, sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Auswirkungen bislang nicht hinreichend beleuchtet worden. Dem soll mit dem folgenden Beitrag Abhilfe geschaffen werden. » weiterlesen