Seit einem Jahr gelten in der betrieblichen Altersversorgung die Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, doch die Euphorie ist abgeebbt. Die großzügig den Tarifvertragsparteien eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten wurden bislang nicht genutzt. So verharrt insbesondere die Beitragszusage im Sozialpartnermodell, welche die Diskussion im Gesetzgebungsverfahren maßgeblich bestimmt hat, weiterhin in den Startlöchern. Auch Optionssysteme und der bAV-Förderbetrag zu Gunsten von Geringverdienern haben noch nicht den gewünschten Verbreitungseffekt erzielt. Der Kern des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist bislang nicht in der Praxis angekommen. Zumindest kommen Arbeitgeber ab dem 01.01.2019 nicht mehr um den Zuschuss zur Entgeltumwandlung herum. » weiterlesen