Der Referentenentwurf zur „Brückenteilzeit“

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Der neue Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verschenkt keine Zeit: Einen Monat und drei Tage nach seiner Ernennung hat er einen Referentenentwurf zum Recht auf befristete Teilzeit sowie zur Reform der Arbeit auf Abruf vorgelegt. Die Regelungen sollen schon ab Januar 2019 gelten. Dabei hält sich der Entwurf an die im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsätze und weicht auch im Übrigen vom gescheiterten Entwurf seiner Vorgängerin Andrea Nahles nicht wesentlich ab. » weiterlesen

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – Die angekündigten Änderungen im Arbeitsrecht

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

In Ergänzung und weiterer Detaillierung der Ergebnisse der Sondierungsgespräche (vgl. dazu den Blog-Beitrag des Autors hier) haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag (Stand: 07.02.2018, 12:45 Uhr) jetzt unter anderem auf konkrete Änderungen im Befristungs- und Arbeitszeitrecht geeinigt. Vor allem die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die sich im Ergebnispapier der Sondierungen nicht fanden, aber nach dem SPD-Sonderparteitag eine Bedingung für die Aufnahme der Koalitionsverhandlungen war, schränken die durch die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung vermittelte Flexibilität von Unternehmen stark ein. » weiterlesen