Anhäufung von Urlaub bei Langzeiterkrankung: EuGH erlaubt Einschränkung

RA Markulf Behrendt, Allen & Overy LLP, Hamburg

Mit seinem Urteil vom 22. 11. 2011 (AZ C-214/10, Rs „KHS“, DB0462342) hat der EuGH eine zeitliche Beschränkungsmöglichkeit für die Ansammlung wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubs bejaht. Dieses begrüßenswerte Urteil dürfte bundesweit zu einem erleichterten Aufatmen unter Arbeitgebern geführt haben.

Als zeitlichen Richtwert für eine Beschränkung halten die Richter in Luxemburg 15 Monate für angemessen, d.h. ein Verfall nicht genommenen Urlaubs nach 15 Monten würde nach Auffassung der EuGH nicht gegen europäische Grundsätze verstoßen. » weiterlesen

Urlaub und Urlaubsabgeltung und kein bisschen Ende?

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RAìn/FAArbR Daniela Gunreben, Rödl & Partner, Nürnberg

Bereits im Jahr 2009 kam das „alt bewährte“ und seit 2002 nicht geänderte Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in die Diskussion und bekam Risse. Hintergrund war die wie ein Donner einschlagende Entscheidung des EuGH vom 20. 1. 2009 (Rs. C-350/06 und C-520/06 – Schultz-Hoff, DB 2009 S. 234). Der Verfall von Urlaubsansprüchen eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers sei mit Art. 7 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 (RL 2003/88/EG) nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung daran gehindert war, den Urlaub zu nehmen.