Mit seinem Urteil vom 22. 11. 2011 (AZ C-214/10, Rs „KHS“, DB0462342) hat der EuGH eine zeitliche Beschränkungsmöglichkeit für die Ansammlung wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubs bejaht. Dieses begrüßenswerte Urteil dürfte bundesweit zu einem erleichterten Aufatmen unter Arbeitgebern geführt haben.
Als zeitlichen Richtwert für eine Beschränkung halten die Richter in Luxemburg 15 Monate für angemessen, d.h. ein Verfall nicht genommenen Urlaubs nach 15 Monten würde nach Auffassung der EuGH nicht gegen europäische Grundsätze verstoßen. » weiterlesen