Der Fußball ist immer noch der Deutschen liebstes Kind. In keiner anderen Sportart wurde eine arbeitsgerichtliche Entscheidung selbst von der breiten Öffentlichkeit je mit so viel Spannung erwartet wie jetzt im Fall des ehemaligen Mainzer Bundeligatorhüters Heinz Müller. Auch bei den Bundesligavereinen und Verbänden hätte die Anspannung vor dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz am 17.02.2016 (Az. 4 Sa 202/15, siehe die Pressemitteilung) kaum größer sein können – auch wenn dies im Vorfeld kaum einer zugeben wollte. Schließlich ging es um nicht mehr und nicht weniger als das eherne Prinzip, Lizenzspielerverträge mit Profifußballern auch länger als zwei Jahre zu befristen. Das Arbeitsgericht Mainz (Urteil vom 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14, vgl. hierzu auch den Blogbeitrag von Falter / Meyer-Michaelis) brachte den Ball ins Rollen als es der Entfristungsklage von Herrn Müller gegen den 1. FSV Mainz 05 im vergangenen Frühjahr stattgab. Nun hat das LAG Mainz die Verhältnisse wieder zu Recht gerückt und auf die Berufung des Vereins die Entfristungsklage abgewiesen. » weiterlesen
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Rechtsfortbildung im Befristungsrecht
Das BAG hat mit einer mutigen Rechtsfortbildung den Reformstau des Gesetzgebers durchbrochen und die rechtspolitisch missglückte Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG mit Urteil vom 6. 4. 2011 (7 AZR 716/09) korrigiert. Künftig müssen Arbeitnehmer nicht mehr befürchten, nur deshalb bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz benachteiligt zu werden, weil sie bei dem Unternehmen, bei dem sie sich bewerben, vor vielen Jahren eine Kurzzeitbeschäftigung, etwa einen Ferienjob als studentische Aushilfe, hatten. » weiterlesen