Was vor „Corona“ die Ausnahme war, ist jetzt selbstverständlich: die Videokommunikation. Daher empfindet man es nicht mehr als Sensation, dass künftig die GmbH-Gründung mittels Videokommunikation mit dem Notar möglich sein soll. Warum auch nicht? Doch der Reihe nach: Das Bundesjustizministerium macht sich daran, die Digitalisierungs-Richtlinie (DigRL) der EU in das deutsche Recht umzusetzen. Zu diesem Zweck hat das BMJV jetzt einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vorgelegt (der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist). Das Gesetz soll bis zum 1.August 2022 in Kraft treten (Art. 30 – Verlängerungsoption nach Art. 2 Abs. 3 DigRL) und für die GmbH ab dem 1. August 2023 anzuwenden sein (Art. 23). Da bleibt also noch genügend Zeit, um sich gründlich auf die „Revolution“ vorzubereiten. » weiterlesen