Beihilferecht: Neue EU-Verfahrens-verordnung – Auskunftspflicht und Sektoruntersuchung

Martina Maier, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel, Belgien

Martina Maier, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel, Belgien

Der Rat der Europäischen Union hat am 23. 7. 2013 Änderungen der Verfahrensverordnung (VerfVO) verabschiedet, welche die Vorschriften für die Durchführung von Beihilfeuntersuchungen in der EU regeln. Alle Unternehmen – auch solche, die selbst nicht von staatlichen Beihilfen profitieren – sollten sich dieser Änderungen bewusst sein, insbesondere da der Text in Kürze in Kraft treten wird und Bußgelder vorsieht. Die bedeutsamsten Änderungen werden nachfolgend zusammengefasst.

Auskunftsersuchen in Beihilfeuntersuchungen

Die Gewährung von staatlichen Beihilfen an öffentliche oder private Unternehmen ist in der EU verboten, solange die Beihilfe nicht von der Europäischen Kommission (Kommission) genehmigt wurde. Die Kommission kann auf eigene Initiative oder auf Basis einer Notifizierung durch den beihilfegewährenden Mitgliedstaat oder einer Beschwerde eine Beihilfeuntersuchung einleiten.

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