Garantieabsenkung trifft die betriebliche Altersversorgung

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Zum 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins für Versicherungsverträge – der sog. Garantiezins – von 0,9 % auf 0,25 %. Mit diesem Rechnungszins ist es den Versicherern kaum oder gar nicht mehr möglich zu garantieren, dass die Versicherungsleistung mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht. Dies hat Folgen für Versicherungsverträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und zwingt Unternehmen zu reagieren. » weiterlesen

Druck auf betriebliche Altersversorgung wächst

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Die betriebliche Altersversorgung erfreut sich nicht nur bei Mitarbeitern einer großen Wertschätzung. Auch aus Unternehmenssicht entfaltet dieser Vergütungsbestandteil große Vorteile. Schließlich bindet die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung Mitarbeiter effektiv an das Unternehmen, da Anwartschaften erst nach fünf Jahren unverfallbar werden und mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit an Wert gewinnen.

Diese positive Sichtweise droht jedoch einem kritischeren Blick zu weichen. Zum einen leiden Unternehmen, die sich für eine Direktzusage entschieden haben, unter steigenden finanziellen Belastungen im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Zum anderen werden die absehbaren Änderungen im Betriebsrentengesetz dazu führen, dass die betriebliche Altersversorgung als Mittel zur Mitarbeiterbindung weniger attraktiv sein wird. » weiterlesen