Die verkannte Notwendigkeit des Terrorlisten-Screenings von Mitarbeitern

Christian Gleich Rechtsanwalt  McDermott Will & Emery München

Dr. Christian Gleich
Rechtsanwalt
McDermott Will & Emery
München

Das Thema Terrorlisten-Screening von Mitarbeitern, d.h. der Abgleich der eigenen Arbeitnehmer mit den auf der sog. Terrorliste genannten Personen, wird in vielen Unternehmen in Deutschland noch immer stiefmütterlich oder überhaupt nicht behandelt. Der Grund hierfür ist, dass von Unternehmen die Notwendigkeit der Durchführung eines Terrorlisten-Screenings oft mangels Kenntnis der weitreichenden Folgen verkannt und deswegen auf die leichte Schulter genommen wird oder ihnen teilweise schlichtweg unbekannt ist.

Hintergrund des Terrorlisten-Screenings

Die Notwendigkeit des Terrorlisten-Screenings von Mitarbeitern ist auf zwei europäische Verordnungen, die sog. Anti-Terror-Verordnungen (VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002), und dem in diesen jeweils normierten Bereitstellungsverbot zurückzuführen. Das Bereitstellungsverbot untersagt natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen finanzielle Mittel jeglicher Art Personen oder Organisationen, die dem internationalen Terrorismus zuzurechnen sind, zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen. Das Bereitstellungsverbot gilt uneingeschränkt für alle Unternehmen in Deutschland und erfasst auch Gehaltszahlungen an Mitarbeiter. » weiterlesen