Sind deutsche Aufsichtsräte falsch besetzt, weil im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer mitzählen?

RA Dr. Cédric Müller LL.M. / RA Klaus Thönißen LL.M., beide Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen

RA Dr. Cédric Müller LL.M. / RA Klaus Thönißen LL.M., beide Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen

Eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (Beschluss v. 16.02.2015 – 3-16 O 1/14) dürfte derzeit bei zahlreichen deutschen Unternehmen für Unsicherheit sorgen. Es geht um die Frage, ob Aufsichtsräte deutscher Unternehmen falsch zusammengesetzt sind bzw. ob nun erstmals ein mitbestimmter Aufsichtsrat gebildet werden muss; die entscheidende Bezugsgröße für die Beantwortung dieser Frage ist bekanntlich die Anzahl der Arbeitnehmer. » weiterlesen