Wichtige Neuregelungen der 8. GWB-Novelle

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

Die 8. GWB-Novelle war in vielen Eckpunkten heftig umstritten. Erst nach langen Diskussionen wurde sie am 18. 10. 2012 vom Bundestag beschlossen. Da nicht damit gerechnet wird, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, wird sie aller Voraussicht nach am 1. 1. 2013 in Kraft treten. Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom November 2011 (vgl. dazu den Beitrag von Grave) hat sich eine Reihe von wichtigen Änderungen ergeben.

Pressespezifische Regelungen 

Eine wichtige Neuregelung betrifft das Presse-Grosso. Der Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften erfolgt in Deutschland seit Jahrzehnten im Presse-Grosso-System. In Deutschland gibt es ca. 70 weit überwiegend mittelständisch strukturierte Grossisten, die fast alle jeweils über ein ausschließliches Vertriebsgebiet verfügen und dort sämtliche Presseerzeugnisse aller Verlage flächendeckend an die Verkaufsstellen des Einzelhandels ausliefern.

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