Wer ist der Klagegegner im Beschlussstreit bei der KG?

Der Streit um Beschlüsse der Gesellschafter beschäftigt immer wieder die Gerichte. Nur bei der AG gibt es dafür ausgefeilte Regelungen. Die Klage ist auf einen Monat befristet und gegen die AG zu richten; dasselbe soll nach weit überwiegender Ansicht bei der GmbH gelten (wobei die Anfechtungsfrist nicht ganz so strikt gesehen wird). Bei den Personengesellschaften findet man keine gesetzlichen Bestimmungen, aber manchmal solche des Gesellschaftsvertrags: „Ein Gesellschafterbeschluss kann nur innerhalb von zwei Monaten durch Klage angefochten werden.“ Was ist von einer solchen Klausel zu halten?

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