Hinterbliebenenversorgung: Neues zur Zulässigkeit von Altersabstandsklauseln

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber wegen der Langfristigkeit der übernommenen Verpflichtungen mit besonderen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die Leistung selbst erbringt und nicht einen externen Durchführungsweg wählt. Diese Risiken sieht auch das Bundesarbeitsgericht und betont in seiner Rechtsprechung, dass die Versorgungslast für den Arbeitgeber berechenbar bleiben muss und der Arbeitgeber gerade bei der Hinterbliebenenversorgung ein anerkennenswertes Interesse an der Begrenzung seiner Leistungspflicht hat. Diesem Interesse dienen Altersabstandsklauseln, zu deren Zulässigkeit sich das Bundesarbeitsgericht nun zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres geäußert hat. » weiterlesen

BAG: Keine Pflicht zur Kündigung einer Direktversicherung

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Der Arbeitgeber weigerte sich, die Direktversicherung eines Arbeitnehmers zu kündigen. Der Arbeitnehmer befand sich in einer finanziellen Notlage, weil er mit der Rückführung eines Baudarlehens in Rückstand war. Seine betriebliche Altersversorgung wurde über eine Direktversicherung abgewickelt, deren Versicherungsnehmer der Arbeitgeber war. Der Arbeitnehmer forderte den Arbeitgeber auf, die Direktversicherung zu kündigen, damit der Rückkaufswert der Versicherung an ihn ausgezahlt würde. Das Bundesarbeitsgericht (vom 26.04.2018 – 3 AZR 586/16) hat die ablehnende Haltung des Arbeitgebers bestätigt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, auf Wunsch eines Arbeitnehmers dessen Direktversicherung zu kündigen. » weiterlesen

Hinterbliebenenversorgung: Ausschluss deutlich jüngerer Ehegatten ist zulässig

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Arbeitgeber, die Ihren Mitarbeitern als Teil der betrieblichen Altersversorgung eine Hinterbliebenenversorgung gewähren, haben ein Interesse daran, das finanzielle Risiko zu begrenzen, das sich daraus ergibt, dass Arbeitnehmer erheblich jüngere Ehepartner haben. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Vereinbarung von Altersabstandsklauseln.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.02.2018 über die Regelung in einer Versorgungsordnung entschieden, die vorsah, dass ein Anspruch auf Leistungen an Ehegatten nur besteht, wenn diese nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist die Regelung wirksam und stellt keine Diskriminierung des Arbeitnehmers wegen des Alters dar. » weiterlesen

BAG: Anspruch auf Betriebsrentenanpassung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung?

RA Thomas Bader / RA/FAArbR Christian Betz-Rehm, beide maat Rechtsanwälte, München

RA Thomas Bader / RA/FAArbR Christian Betz-Rehm, beide maat Rechtsanwälte, München

Das BAG hatte in einer Entscheidung vom 15.09.2015 – 3 AZR 839/13 erneut über die Betriebsrentenanpassung bei einer Rentnergesellschaft zu befinden. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt und präzisiert das BAG seine Rechtsprechung zur Anpassungsprüfung bei Rentnergesellschaften. Völliges Neuland betritt das Gericht, soweit es im Sinne einer Missbrauchskontrolle einen Anspruch auf Betriebsrentenanpassung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) in Erwägung zieht. » weiterlesen

Druck auf betriebliche Altersversorgung wächst

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Die betriebliche Altersversorgung erfreut sich nicht nur bei Mitarbeitern einer großen Wertschätzung. Auch aus Unternehmenssicht entfaltet dieser Vergütungsbestandteil große Vorteile. Schließlich bindet die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung Mitarbeiter effektiv an das Unternehmen, da Anwartschaften erst nach fünf Jahren unverfallbar werden und mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit an Wert gewinnen.

Diese positive Sichtweise droht jedoch einem kritischeren Blick zu weichen. Zum einen leiden Unternehmen, die sich für eine Direktzusage entschieden haben, unter steigenden finanziellen Belastungen im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Zum anderen werden die absehbaren Änderungen im Betriebsrentengesetz dazu führen, dass die betriebliche Altersversorgung als Mittel zur Mitarbeiterbindung weniger attraktiv sein wird. » weiterlesen

Warum so viel Angst vor der Betriebsrentenreform?

RA Dipl.-Betr.wirt Dr. Marco S. Arteaga, Partner bei DLA Piper UK LLP, Frankfurt/M.

RA Dipl.-Betr.wirt Dr. Marco S. Arteaga, Partner bei DLA Piper UK LLP, Frankfurt/M.

Man will es nicht glauben: Da legen CDU und SPD im Koalitionsvertrag fest, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) deutlich gestärkt werden soll. Und die Ministerin legt Anfang 2015 einen Vorschlag vor, der rund 40% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – immerhin rund 11 Mio. Arbeitnehmer – zügig in den Genuß einer Betriebsrente bringen will. Doch die Fachwelt lehnt unisono ab. Und man wundert sich. Müßten sich die Protagonisten der bAV nicht freuen, wenn es bald so viel für sie zu tun gibt? » weiterlesen

Bundesarbeitsgericht kippt übliche Spätehenklausel – Regelung zum Ehezeitpunkt ist diskriminierend

RA Dr. Nicolas Rößler, LL.M., Partner bei Mayer Brown LLP, Frankfurt

RA Dr. Nicolas Rößler, LL.M., Partner bei Mayer Brown LLP, Frankfurt/M.

Viele Regelungen zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland enthalten so genannte Spätehenklauseln. Danach soll eine Witwen-/Witwerrente nur dann geleistet werden, wenn die Ehe zwischen dem versorgungsberechtigten Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin und der Witwe/dem Witwer geschlossen wurde, bevor der/die Mitarbeiter/in ein bestimmtes Lebensalter erreicht. Der Sinn einer solchen Regelung liegt darin, die mit der Hinterbliebenenversorgung verbundenen zusätzlichen Risiken für den Arbeitgeber zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 4. August 2015 (Az. 3 AZR 137/13) eine solche Klausel für unwirksam erklärt, weil sie mit dem Verbot der Benachteiligung wegen des Alters unvereinbar sei. » weiterlesen

Betriebliche Altersversorgung: Kehrtwende des BAG zur gespaltenen Rentenformel

Dr. Nicolas Rößler, LL.M. (University of Notre Dame) Rechtsanwalt/Partner Mayer Brown LLP

Dr. Nicolas Rößler, LL.M. (University of Notre Dame)
Rechtsanwalt/Partner
Mayer Brown LLP, Frankfurt/M

Viele Versorgungsordnungen enthalten eine sog. „gespaltene Rentenformel“. Nach einer solchen gespaltenen Rentenformel fällt der Teil des ruhegehaltsfähigen Einkommens, der oberhalb der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) liegt, bei der Bemessung der Leistungshöhe überproportional ins Gewicht. Vor vier Jahren, am 21. 4. 2009, hat der Ruhegeldsenat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in diesem Kontext zwei Entscheidungen (3 AZR 471/07 = DB0334673 und 3 AZR 695/08 = DB0334672) getroffen, die in der Praxis der betrieblichen Altersversorgung für erhebliches Aufsehen gesorgt haben. Die Erfurter Richter entschieden seinerzeit, Versorgungsordnungen mit einer „gespaltenen Rentenformel“ seien durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (um 6.000 Euro proJahr) im Jahr 2003 regelmäßig lückenhaft geworden und entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan im Wege der Auslegung zu ergänzen (detaillierter hierzu Rößler, DB 2009 S. 2490 = DB0338616). Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze war nicht vorhersehbar, da der Gesetzgeber von der gesetzlichen Berechnungsmethode (vgl. § 159 SGB VI) abgewichen ist, nach der die BBG für das Jahr 2003 auf Grund der Gehaltsentwicklung auf 55.200 Euro jährlich festzusetzen gewesen wäre – tatsächlich wurde sie aber auf 61.200 Euro erhöht. Deshalb führt diese Auslegung in den meisten Fällen dazu, dass die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der Anhebung der BBG zu berechnen ist. Von dieser errechneten Rente wird sodann der Betrag abgezogen, um den sich die gesetzliche Rente infolge höherer Beitragszahlungen erhöht hat.Nachdem das LAG Niedersachsen bereits im Dezember 2009 (11 Sa 1783/07) und die LAG Baden-Württemberg (2 Sa 115/10) und Hessen (8 Sa 1832/10) im Mai bzw. Juni 2011 die BAG-Entscheidungen nicht übernommen und eine ergänzende Vertragsauslegung abgelehnt haben, haben nunmehr auch die Erfurter Richter eine Kehrtwende vollzogen. In ihrer Entscheidung 3 AZR 475/11 vom 23. 4. 2013 (DB0589663) geben sie ausdrücklich die bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema auf. » weiterlesen

Beratung zur betrieblichen Altersversorgung häufig illegal

RA Dr. Volker Römermann, Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover

Der Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV), ist durch einen aktuellen Streit erheblich in Bewegung geraten mit derzeit unabsehbaren Konsequenzen. Das Milliardengeschäft wird in Deutschland von Versicherern und Versicherungsmaklern beherrscht. Sie beschränken sich nicht auf die reine Vermittlung. Oftmals übernehmen sie Beratungsaufgaben und rechnen sie gesondert ab. Es werden also zwei Leistungen erbracht und fakturiert: Beratung über den besten Weg betrieblicher Altersversorgung, deren Implementierung im Unternehmen und die Vermittlung des Versicherungsprodukts. Dass eine unabhängige Beratung schwer fällt, wenn eigene Provisionsinteressen im Spiel sind, ist klar. » weiterlesen