Hat der Arbeitgeber während Raucherpausen, für die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen durften, das Entgelt weitergezahlt, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Pausen zu kennen, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber diese Praxis weiterführt. Ein Anspruch aufgrund einer betrieblichen Übung entsteht in einem solchen Fall nicht. So entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 5. August 2015 – 2 Sa 132/15). » weiterlesen