Schwere Zeiten für Betriebserwerber – die dynamische Bindung an fremde Kollektivregelungen gilt weiter

RA/FAArbR Benjamin Onnis, FPS, Frankfurt/M.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) macht es den Betriebserwerbern auch künftig nicht leichter und führt seine Rechtsprechung zur Weitergeltung dynamischer Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang fort. Mit seinem Urteil vom 23. November 2017 (6 AZR 683/16) hat das BAG in Erfurt nämlich entschieden, dass kirchliches Arbeitsrecht auch für den nicht kirchlichen Betriebserwerber dynamisch weitergelten kann. » weiterlesen