In seinen beiden Urteilen vom 20.11.2018 (1 AZR 189/17 und 1 AZR 12/17) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitgeber es – abhängig vom konkreten Einzelfall – dulden muss, dass Streikmaßnahmen auf dem von ihm angemieteten Betriebsgelände stattfinden, auch wenn er dieses kraft ausdrücklicher Beschilderung der Nutzung durch die Öffentlichkeit entzogen hat. » weiterlesen