Kein Recht des Betriebsrats auf Regelung genereller Mindestarbeitsbedingungen

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Spätestens seit der Zeit der Industrialisierung ist der Kampf um sichere Arbeitsbedingungen ein Grundpfeiler des Arbeitnehmerschutzes. Bei dem Kampf gegen lebensgefährliche und lebensgefährdende Arbeitsbedingungen konnten dramatische Fortschritte gefeiert werden. Mit der Professionalisierung der Arbeitswelt und der fortschreitenden Produktivitätssteigerung (d.h. insbesondere Arbeitsverdichtung) hat sich der Schwerpunkt des Kampfes für sichere Arbeitsbedingungen jedoch verlagert. Es geht nicht mehr so sehr um Helmpflicht, Sicherheitsschuhe & Co. – vielmehr stehen in unserer zunehmenden dienstleistungsorientierten Arbeitsumgebung andere Aspekte im Vordergrund: die Ergonomie der Bildschirmarbeitsplätze, die richtige Beleuchtung und Klimatisierung, das Geräuschniveau sowie deren jeweilige Auswirkung auf den psychischen Gesundheitsstand von Arbeitnehmern. » weiterlesen