Betriebsratskosten: Wann muss der Arbeitgeber einen Betriebsratsanwalt zahlen?

RA Bernd Weller, FAArbR und Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Frankfurt/Main

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Immer wieder kommt es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zum Streit darüber, ob und zu welchen Konditionen der Betriebsrat einen Rechtsanwalt zur Unterstützung seiner Arbeit hinzuziehen kann. Einerseits sieht § 40 BetrVG die Pflicht des Arbeitgebers vor, die erforderlichen Kosten der Betriebsratstätigkeit zu tragen. Andererseits sieht § 80 Abs. 3 BetrVG nur unter folgenden Gesichtspunkten das Recht zur Hinzuziehung eines Sachverständigen vor.

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