
RA/FAArbR Dr. Michael S. Braun, Rödl & Partner, Hof
Es klang gut: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz fand bereits 2018 die reine Beitragszusage ihren Weg in die deutsche betriebliche Altersversorgung. Ziel war und ist, damit die Attraktivität der Betriebsrente zu stärken und deren Verbreitung zu fördern. Ganz nach angelsächsischem Vorbild soll in dieser Variante die Beitragszahlung die zentrale, aber auch erschöpfende Verpflichtung des Arbeitgebers sein. Mit diesem Weg des „pay and forget“ wird er also durch Beitragszahlungen an bspw. einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse von seiner Verpflichtung aus der Versorgungszusage pro rata temporis frei sein. Chancen und Risiken der Mittelverwendung am Kapitalmarkt durch den Pensionsfonds trägt also der Arbeitnehmer. » weiterlesen