Neue Betriebssicherheitsverordnung: Überblick zu den wichtigsten Änderungen

RA/FAArbR Dr. Alexander Bartz, Partner, KLIEMT & VOLLSTÄDT, Düsseldorf

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Zum 01.06.2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Sie regelt wie bereits ihre Vorgängerverordnung die Benutzung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen. Die verordnungsgebende Bundesregierung, die sich zuletzt schon wegen der geplanten Änderungen der Arbeitsstättenverordnung erhebliche Kritik aus dem Arbeitgeberlager gefallen lassen musste, verfolgt mit der Novellierung hehre Ziele: Neben einer grundsätzlichen Aktualisierung und einer Anpassung an neue europäische Vorgaben soll die BetrSichV für die Anwender zukünftig besser verständlich und einfacher umsetzbar sein. Ist dies gelungen? » weiterlesen