Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen genießen grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Allerdings kann der Beweiswert erschüttert sein, wenn der Arbeitnehmer* zeitgleich mit dem Ausspruch einer Eigenkündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, deren Dauer passgenau der laufenden Kündigungsfrist entspricht. In diesem Fall kann die Verweigerung der Entgeltfortzahlung rechtmäßig sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 8. September 2021 (Az. 5 AZR 149/21). » weiterlesen