Vorhaben im Gesellschaftsrecht 2018-2021

Jetzt ist die 3. GroKo quasi amtlich. Was hat sie vor im Gesellschaftsrecht? Die Antwort lautet nach Durchsicht des Koalitionsvertrags: eher wenig.

Im Aktienrecht sind es zwei Projekte. Das eine betrifft die Regelung fehlerhafter Hauptversammlungsbeschlüsse, eine zweifellos bedeutende Materie. Sie soll von „Brüchen und Wertungswidersprüchen bereinigt werden“ (Koalitionsvertrag). Was das genau ist, bleibt zunächst im Dunkeln. Das Beschlussmängelrecht steht von allen Seiten in der Kritik, die gegensätzlicher kaum sein kann. Ob der Deutsche Juristentag im September 2018 wesentlich Erhellendes dazu beitragen wird? Jedenfalls wird der Gegenstand ein weiteres Mal breit diskutiert. Die seltsame Zweispurigkeit der geltenden Bestimmungen, die einerseits die Anfechtung recht großzügig ermöglicht, andererseits sie im Folgenden per Freigabeverfahren ins Leere laufen lässt, dürfte einer dieser „Brüche und Wertungswidersprüche“ sein. » weiterlesen

GbR im Mietrecht – Stolpersteine im Zusammenhang mit dem Schriftformerfordernis

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Sowohl das mietrechtliche Schriftformerfordernis in § 550 BGB als auch die Rechtsfähigkeit und Vertretungsberechtigung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind seit Jahren Dauerbrenner in der Rechtsprechung. In Kombination potenziert sich die Gefahr eines Fehlers und bedarf daher in der Praxis besonderer Aufmerksamkeit. Das OLG Hamm hat sich Anfang des Jahres (Urteil vom 16. 2. 2011, Az. I-30 U 53/10) in eine lange Reihe BGH-Entscheidungen zum Thema eingeordnet und die vom BGH aufgestellten strengen Anforderungen bestätigt. » weiterlesen