Bundeskartellamt nimmt Betrieb des Wettbewerbsregisters auf

RA Dr. Florian Huerkamp, MJur (Oxford), Herbert Smith Freehills LLP, Düsseldorf

Das Bundeskartellamt hat am 25.03.2021 den lang erwarteten Startschuss für das bundesweite Wettbewerbsregister gegeben. Staatsanwaltschaften und weitere Behörden, die künftig elektronisch Rechtsverstöße an das Register übermitteln, ebenso wie öffentliche Auftraggeber als Auskunftsberechtigte können sich ab sofort registrieren. Sechs Monate, nachdem das BMWi die Anwendbarkeit der neuen Regeln im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, wird es dann ernst für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben.

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