BAG billigt kurzfristigen Verbandsaustritt von Arbeitgebern

RA FAArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin bei McDermott Will & Emery, Rechts¬anwälte Steuerberater LLP, Düsssseldorf

RAìn FAArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin bei McDermott Will & Emery, Düsseldorf

Durch den Austritt aus dem Arbeitgeberverband meinen viele tarifgebundene Arbeitgeber, die Fesseln der Tarifbindung gänzlich abstreifen zu können. Dies ist ein Trugschluss. Aufgrund sogenannter Nachbindung bleiben sie unverändert an bereits bestehende Tarifwerke gebunden. Der „rechtzeitige“ Austritt kann allerdings dann helfen, wenn Tarifverträge erst nach dem Verbandsaustritt abgeschlossen werden. Gerade die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen lässt sich dadurch häufig vermeiden. » weiterlesen