BREXIT – Was gilt im Aufenthalts- und Arbeitsmigrationsrecht ab dem 1. Januar 2021? –

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mit Wirkung zum 31. Januar 2020 ist der Austritt des Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union endgültig wirksam geworden. Gleichwohl sieht das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich die weitgehende Fortgeltung der Regelungen der EU bis zum 31. Dezember 2020 vor. Derzeit können britische Staatsangehörige daher weiterhin – wie andere Unionsbürger auch – jederzeit für Aufenthalte von bis 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nach Deutschland einreisen und hier auch für länger verweilen, wenn sie entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um einen solche ernsthaft bewerben, vgl. dazu bereits https://efarbeitsrecht.net/brexit-was-gilt-im-arbeitsrecht/. » weiterlesen

Arbeitsrecht 2020 – Aktuelle Gesetzesänderungen im Überblick

RA/FAARbR Dr. Tim Joppich, Leiter der deutschen Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Hogan Lovells

Mit dem Jahr 2020 bricht nicht nur ein neues Jahrzehnt an – auch im Arbeitsrecht wartet das neue Jahr mit einigen relevanten gesetzlichen Änderungen auf, die wir für Sie in einem Überblick zusammengefasst haben: » weiterlesen

Brexit – Staatsangehörigkeitsrechtliche Auswirkungen bei Einbürgerung

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Der (möglicherweise unmittelbar) bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft vielfältige Fragen in allen Rechtsgebieten auf. Während den arbeitsrechtlichen und arbeitsmigrationsrechtlichen Auswirkungen eine breite Aufmerksamkeit zuteil gekommen ist, sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Auswirkungen bislang nicht hinreichend beleuchtet worden. Dem soll mit dem folgenden Beitrag Abhilfe geschaffen werden. » weiterlesen

Brexit – Arbeitsmigrationsrechtliche Auswirkungen im No Deal-Szenario

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Der (möglicherweise unmittelbar) bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft vielfältige Fragen in allen Rechtsgebieten auf. Der folgende Beitrag widmet sich den Auswirkungen eines ungeregelten Austritts (Hard BREXITS) aus Sicht des Arbeitsmigrationsrecht. » weiterlesen

Brexit – Kann der englische Arbeitsmarkt eine Rekrutierungsquelle für deutsche Unternehmer sein?

RA Dr. Hans-Hermann Aldenhoff, Partner bei Simmons & Simmons, Düsseldorf/Frankfurt/München

Nichts ist so unsicher wie der Brexit – kommt er überhaupt, wann und in welcher Ausprägung. Sicher ist indes, dass viele Briten mit Sorge der weiteren Entwicklung auf dem heimischen Arbeitsmarkt entgegensehen, während in Deutschland zunehmender Fachkräftemangel herrscht. Damit stellt sich die Frage, wie im Falle eines zunehmend wahrscheinlichen harten Brexit mit Bewerbern aus UK umzugehen wäre.

Ein harter Brexit hätte zur Folge, dass das Unionsrecht keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich fände und für britische Staatsangehörige die EU-Freiheiten der Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit der Vergangenheit angehören würden. » weiterlesen

Brexit vs. (Arbeitnehmer-)Freizügigkeit

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Es ist nun über zweieinhalbhalb Jahre her, dass das Vereinigte Königreich sich in einem am 23. Juni 2016 abgehaltenen Referendum mit denkbar knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hat, aus der EU auszutreten. Nach dem am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Europäischen Rat erklärten Austritt, der allerdings erst nach Ablauf von zwei Jahren wirksam wird, sind mit einiger Verzögerung Verhandlungen über die Konditionen des Austritts aufgenommen worden. Am 14. November 2018 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf die revidierte Fassung des Austrittsabkommen verständigen können, die eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020, die allerdings einmalig für einen indes nicht näher bestimmten Zeitraum einvernehmlich verlängert werden kann, beinhaltet. Was bedeuten dieses Austrittsabkommen, aber auch weitere Optionen für den BREXIT für die Arbeitnehmerfreizügigkeit? » weiterlesen

Der Brexit und mögliche arbeitsrechtliche Veränderungen

RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling, Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling, Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf

Am 23.06.2016 haben die Bürger des Vereinigten Königreichs mit einer Mehrheit von 52% zu 48% im Referendum gegen den Verbleib in der EU gestimmt. Damit ist der Austritt „Brexit“ jedoch nicht vollzogen. Die britische Regierung muss nun gem. Art. 50 Abs. 2 EUV dem Europäischen Rat die Absicht mitteilen, aus der EU auszutreten. Für die Mitteilung selbst existiert keine Frist, sie ist aber aufgrund der angespannten politischen Situation zeitnah nach dem anstehenden Regierungswechsel zu erwarten. Ist die Mitteilung erfolgt, beginnt eine Verhandlungsphase von maximal zwei Jahren mit dem Ziel, die Modalitäten des Austritts festzulegen und dem Abschluss eines Austrittsabkommens. » weiterlesen

Brexit und Gesellschaftsrecht

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

Die britische Entscheidung, die EU zu verlassen, hat eine Vielzahl von Auswirkungen. Diese werden auch das Gesellschaftsrecht betreffen, weil das common law in Zukunft eine weniger prominente Rolle spielen wird. Es bleibt abzuwarten, was dies für die gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben im Gesellschaftsrecht – man denke nur an die Aktionärsrechterichtlinie und die SUP – bedeuten wird.

Britische Gesellschaftsformen haben dem europäischen Gesellschaftsrecht in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder neue Impulse gegeben. Zu nennen sind hier u.a. die klassischen Fälle Daily Mail (Rs. C-81/87) und Centros (Rs. C-212/97). Spätestens die Entscheidung in der Rs. Überseering (C-208/00) war der Ausgangspunkt für den Siegeszug der Gründungstheorie und führte zu einem erheblichen Popularitätsgewinn der britischen Limited, welche in großem Umfang auch von deutschen Gründern für im Wesentlichen deutsche Unternehmungen und Geschäftsideen genutzt wurde.

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