Die Bayer AG hat über 400 000 Aktionäre. Wenn alle kämen, könnte sowieso eine Hauptversammlung nicht stattfinden. Doch normalerweise erscheinen nur einige Tausend. In Corona-Zeiten ist selbst mit diesem kleinen Bruchteil des Aktionariats keine Versammlung möglich. Stattdessen findet am 28. April die erste virtuelle Hauptversammlung einer DAX30-Gesellschaft statt; sie wird für die Öffentlichkeit audiovisuell übertragen. Ermöglicht wurde sie durch die COVID19-Notgesetze, die Ende März verabschiedet wurden. Zahlreiche weitere Gesellschaften folgen in den nächsten Wochen.
Bei der virtuellen Hauptversammlung ist auf jeden Fall die elektronische Fernabstimmung anzubieten, ein klarer Fortschritt. Damit können alle Aktionäre weltweit ihr Stimmrecht online ausüben. Hingegen ist die „Briefwahl“ bei der herkömmlichen Präsenz-HV nur eine Option, von welcher die Gesellschaften zögerlich Gebrauch machen. » weiterlesen