Surfen statt arbeiten – das geht nicht nur am Strand!

RAin/FAinArbR Constanze Grosch, BMH Bräutigam, Berlin

RAin/FAinArbR Constanze Grosch, BMH Bräutigam, Berlin

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2016 (5 Sa 657/15 – Vorinstanz: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.01.2015 – 37 Ca 4257/15) hat in der Presse eine überraschend große Resonanz gefunden. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stand dabei, dass der Arbeitgeber den Browserverlauf des gekündigten Arbeitnehmers ohne dessen Zustimmung ausgewertet hatte. » weiterlesen