Die Bundesregierung hat die ersten Corona-Schnelltests für Laien zugelassen. Da die Corona (Schnell-)Tests nunmehr für jedermann käuflich erhältlich sind und bald zum Alltag gehören werden, stellt sich die Frage, ob die verpflichtende Anordnung von Tests durch den Arbeitgeber im Betrieb arbeitsrechtlich zulässig ist. Der Einsatz und die Anordnung von Coronatests im Arbeitsalltag ist strittig. Arbeitgeber befinden sich hierbei in einem Spannungsfeld – denn was arbeitsrechtlich im Hinblick auf die Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft geboten erscheint, kann vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer kritisch sein. » weiterlesen